Spende per Überweisung
Kontodaten:
Spardabank West
IBAN DE78 3306 0592 0005 2370 09
Spenden und Zuwendungen an den Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Vorhalle e.V. als gemeinnützig anerkannte Organisation sind nach Paragraph §§ 10b des Einkommenssteuergesetzes steuerlich absetzbar.
Spenden bis zu 200 Euro können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung beim Finanzamt eingereicht werden. Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 200 Euro ( § 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV) an eine gemeinnützige Körperschaft ist auch bei Nachweis durch PC-Ausdruck zusätzlich ein von dem Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Vorhalle e.V. hergestellter Beleg mit den erforderlichen Aufdrucken vorzulegen. Den Vordruck für den vereinfachten Spendennachweis einer Spende an dem Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Vorhalle e.V. erhalten Sie hier.
Spenden über 200 Euro müssen über eine vom Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Vorhalle auszustellende Spendenbescheinigung / Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden.
Wir senden Ihnen ab einer Spendensumme in Höhe von 200 Euro nach Eingang ihrer Spende automatisch eine separate Spendenbescheinigung für das Finanzamt zu (Bitte Kontaktdaten in der Überweisung angeben). Wir bestätigen, dass Ihre Zuwendung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne §§ 51ff AOverwendet wird.
Unterstützen Sie den Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Vorhalle indem Sie auf smile.amazon.de einkaufen:
Einzelheiten hier: smile.amazon.de besuchen